Was ist das Patent?

Das Patent ist ein Schutzdokument, mithilfe dessen der Staat seinem Inhaber das ausschließliche Recht auf die Erfindungsnutzung für einen bestimmten Zeitraum gibt. Die Patentinhaber proklamieren somit eine wertvolle technische Information, die in der Patentanmeldung registriert ist. Mit der Veröffentlichung entsteht eine der größten und neuesten Quellen der technischen Informationen, die weltweit zur Verfügung steht.

Was alles kann man patentieren und was nicht?

Patente werden für neue Erfindungen erteilt, die eine Tätigkeit des Erfinders beinhalten und die industriell können genutzt werden. Man kann zum Beispiel neue Produkte, eine Ausrüstung, Technologie, sondern auch chemisch hergestellte Stoffe, Pharmazeutika, biotechnologische Verfahren und andere Produkte patentieren.

Die Patente dürfen nicht den Entdeckungen und wissenschaftlichen Theorien, den Computerprogrammen, neuen Pflanzensorten und Tierarten erteilt werden. Weiterhin darf man nicht die Patente den Diagnosen von Krankheiten, Heilungen oder Klonen von Menschen oder Tierarten.

Wer kann die Patentanmeldung einreichen?

Die Patentanmeldung darf ausschließlich der Autor der Erfindung einreichen. Wenn die Erfindung von mehr Co-Autoren geschaffen wurde, haben alle Autoren Recht auf solchen Umfang gemäß ihrem Teil. Wenn der Autor eine Erfindung während der Aufgabenerfüllung im Rahmen seinem Arbeitsverhältnis, dann hat ein Recht aufs Patent sein Arbeitsgeber. Rechts aufs Patent gehört auch den Rechtsnachfolgern der genannten Personen.

Was alles die Patentanmeldung enthalten muss?

Die Patentanmeldung muss einen Antrag auf die Patenterteilung, eine Beschreibung der Erfindung enthalten sein, die Ansprüchen, die Objekt des Patentschutzes begrenzen, Abstracts und technische Zeichnungen umfassen. In den Anweisungen des Patentamtes könnt ihr unter anderem auch die Anleitung finden, wie die Patentanmeldung auszufüllen. Formulare können an der Annahmestelle des Amtes gefunden werden, man kann ihn natürlich auch ausdrücken.

Wie läuft das Verfahren der Patenanmeldung ab?

Ihr reicht eine Patentanmeldung persönlich an der  Annahmestelle des Amtes ein, eventuell könnt ihr die Anmeldung auch per Post oder elektronisch senden. Mit der Einreichung einer Patentanmeldung entsteht das Prioritätsrecht des Antragstellers. Nach der Einreichung der Patentanmeldung und ihre Eintragung  ins Register der Patentanmeldungen führt das Amt eine vorläufige Untersuchung, deren Zweck ist es, folgende Anmeldungen und Objekte aus dem Verfahren zu auszuschließen: die nicht patentierbare Anmeldungen, inkonsistente oder Fehler enthaltende Anmeldungen. Alle festgestellten Mängel berichtet das Amt an den Antragsteller. Wenn die allen einschlägigen Unterlagen in Ordnung sind, wir die Patentanmeldung im Zeitraum von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum im Amtsblatt veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung kann jede Person ihre Kommentare über die Patentierbarkeit des Themas und der Patentanmeldung äußern. Das Amt beachtet jedenfalls diese Kommentare während der Untersuchung.

Vollständige Untersuchung dieser Patentanmeldung wird dann vom Amt aufgrund des  Antrags vom Antragsteller oder einer anderen Person ausgeführt. Dieser Antrag muss spätestens 36 Monate nach der Patentanmeldungseinreichung zusammen mit der Zahlung einer Gebühr eingereicht. Erst nach einer vollständigen Untersuchung wir ein Patent erteilt. Die Erfindung muss allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn die Erfindung allen Anforderungen an der Neuigkeit, an der Aktivität des Erfinders und an industrieller Anwendung entspricht, darf ein Patentschutz erteilt werden. Falls eine der Anforderungen nicht erfüllt wird, wird das Patent abgelehnt. Wenn die Patentanmeldung formale Fehler enthält, wird sie vom Amt zur Korrektur der Fehler zurückgegeben. Wenn der Antragsteller die Mängel innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht korrigieren würde, würde dann die Bearbeitung der Patentanmeldung gestoppt. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Gültigkeit des Patents beträgt zwanzig Jahre ab der Patentanmeldungseinreichung. Für alle Handlungen im Rahmen der Bearbeitung von Patentanmeldung ist es notwendig,  die Gebühren und Kosten in Zusammenhang mit der Patentbearbeitung.

Warum soll man das Patent halten?

Als Inhaber eines Patents habt ihr das ausschließliche Recht auf die Erfindung und ohne eure Einwilligung darf die Erfindung niemand nutzen. Inhaber des Patents darf die Nutzung seiner Erfindung von anderen Personen zustimmen. Diese Zustimmung wird von der Lizenzvereinbarung vergeben. Das Patent kann man an andere juristische oder natürliche Person übertragen. Diese Übertragung sowie die  Lizenzvereinbarung gelten ab der Eintragung ins Patentregister.