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Wenn eine Urkunde im Ausland angenommen soll, muss man diese Urkunde „superlegalisieren“. Das heisst, dass diese Urkunde unbedingt mehr geprüft werden muss. Auch hier gibt es die Ausnahmen. Die gehen aus dem Haager Übereinkommen und aus einigen bilateralen Internationalübereinkommen über Rechtunterstützung hervor. Sinn des Superlegalisierung und der Apostille ist glaubwürdig sagen, dass eine Urkunde vom bestimmten Recht- oder Verwaltungsbehörde in der Tschechischen Republik ausgegeben wurde (eventuell dass sie vom diesen Behörde unterschrieben wurde). Inhalt der Urkunde wurde nicht beglaubigt, sondern nur eine Echtheit des Stempels und der Unterschrift auf der Urkunde.

Haager Übereinkommen hat also der Fortgang der Urkundenbeglaubigung ganz vereinfachen. Diese Urkunden müssen nur in den Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens sein. Die Vereinfachung der Beglaubigung besteht darin, dass man nur einen Formellhandlung hat – die Apostille. Aufgrund der Apostille ist es nicht nötig weitere Behörde zu besuchen.

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Auf diese Weise werden zum Beispiel diese Urkunden beglaubigt: Auszug aus dem Handelsregister, notariell beglaubigte Kopien, Notar Klauseln über Überprüfung der Unterschifft einer Person und do weiter… Diese Urkunden kann man zum Beispiel nicht mit der Apostille besorgen: Kopie der Urkunde, Vollmacht, auf die die Unterschifft nicht beglaubigt wurde und so weiter).

In der Tschechischen Republik gibt’s zwei Orte, wo Sie die Urkunden beglaubigen lassen können (wieder sprechen wir über Benutzung in den Staaten des Haager Übereinkommens), und zwar:

  • Justizministerium – Internationale Zivilunion, das dient für Beglaubigung solcher Urkunden, die Justizbehörden herausgegeben wurden. Die Apostillen vom Justizministerium sind zweisprachig, sie enthalten tschechische und englische Version.
  • Außenministerium – die konsularische Abteilung– diese Abteilung benutzen Sie für alle andere Dokumente, die nicht Gericht oder Notar betrifft. Das Außenministerium gibt nur die Apostillen in der tschechischen Sprache heraus.

In Verbindung mit den von den Notaren ausgegeben Urkunden müssen wir darauf achten, dass Sie eine Apostille können Sie für eine Urkunde nur so bestellen, wenn sie von einem Notar oder Notariatskandidat ausgestellt wurden.  Daher raten wir Ihnen im Voraus den Notar gut informieren, dass das Dokument im Ausland verwendet werden wird.

Formular und Gebühren

Bitte kontaktieren Sie unser Team von Fachleuten, der alles für Sie ausführt. Die Apostille machen wir schnell und zuverlässig, dazu bieten wir auch die Übersetzung der Urkunde in die fremde Sprache, also das Ergebnis wird alle Anforderungen erfüllen. Füllen Sie einfach unser Bestellformular.

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