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Es ist nötig die öffentlichen Urkunden des persönlichen oder Handelscharakters, die von den Organen der Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt oder beglaubigt wurden, vor deren Nutzung im Ausland zu beglaubigen, anderenfalls werden sie von den dortigen Ämtern nicht akzeptiert. Im Rückblick darauf, dass die Vereinigten Staaten von Amerika Signatare von dem Abkommen über die Aufhebung der Forderung an die Beglaubigung der ausländischen öffentlichen Urkunden sind, das am 5. Oktober 1961 in Haag aufgenommen wurde, ist heute eine höhere Beglaubigung der amerikanischen öffentlichen Urkunden mittels des Generalkonsulats (oder der Botschaft) in den USA nicht mehr nötig. Dafür, dass die amerikanischen öffentlichen Urkunden in jedem beliebigen Vertragsstaat des Abkommens anerkannt werden, wird genügen, wenn sie mit der Bescheinigung, sog. Apostille versehen werden.

Beglaubigungsklausel

Die Apostille ist die Beglaubigungsklausel, die hinter die öffentlichen Urkunden und Dokumente angehängt wird, wobei sie die Echtheit der Unterschrift, die Funktion der Person, die die Urkunde unterzeichnet hat, und eventuell die Echtheit des Siegels oder Stempels auf der Urkunde beweist. So ist es möglich die mit der Apostille versehene amerikanische öffentliche Urkunde ohne weitere Beglaubigung auf dem Gebiet einer anderen Vertragsseite des Abkommens und vor deren jedem beliebigen Organ zu nutzen. Die Apostille beweist jedoch die Richtigkeit des Inhalts der öffentlichen Urkunde nicht, der sie beigefügt wurde.

Formular und Gebühren

Staaten der USA

Jeder Staat, der die Vertragsseite des Abkommens ist, bestimmt seine eigenen Organe, die berechtigt werden die Beglaubigung – die Apostille auszustellen. Was die Vereinigten Staaten betrifft, die Situation ist komplizierter, weil die Vereinigten Staaten eine Föderation sind, und darum ist es nötig zwischen den Urkunden zu unterscheiden, die auf der föderalen Ebene ausgestellt wurden, und zwischen den Urkunden, die von einzelnen Staaten ausgestellt wurden. Zur Ausstellung der Apostille für die föderalen öffentlichen Urkunden sind folgende Organe berechtigt:

  • die Apostillen zu öffentlichen Urkunden, die von den föderalen Organen der USA ausgestellt wurden, stellt das Außenministerium der USA aus (United States Department of State, Authentication Office).
  • Im Fall der konsularischen Berichten über die Geburt, Ehen und Tode der Bürger der USA im Ausland stellt die Apostillen Bureau of Consular Affairs, Passport Services, Vital Records Section aus.
  • Im Fall der von den föderalen Gerichten der USA ausgestellten öffentlichen Urkunden sind die Gerichtsbeamten der angeführten Gerichte berechtigt dieBeglaubigungen auszustellen – clerks und deputy clerks. Alternativ kann das Siegel des föderalen Gerichtes das Justizministerium der USA zu beglaubigen  (United States Department of Justice), wenn einem solchen Zertifikat das Außenministerium der USA (United States Department of State) die Apostille ausstellt.
  • Die von den entsprechenden Staaten der USA, District of Columbia und anderen Gebieten in der Jurisdiktion der USA ausgestellten Urkunden werden mit derApostille von den bestimmten Organen beglaubigt, meistens von dem Amt Secretary of State jedes entsprechenden Staates.
Formular und Gebühren

Was die Ausstellung der Geburtsurkunden, Trauscheine, Totenscheine, Urteile über die Ehescheidung usw. betrifft, das gehört in die Jurisdiktion der einzelnen Staaten. Das konkrete Verfahren bei der Gewinnung der Apostille ist nach den Vorschriften der einzelnen Staaten bestimmt. Im Prinzip gilt, dass der Antragssteller zuerst die beglaubigte Kopie (certified copy) des Standesamtsdokuments gewinnen soll. Das Amt Secretary of State, das sich in der Hauptstadt des entsprechenden Staates befindet, verseht nachfolgend die Urkunde mit der Apostille in Form eines der Urkunde beigefügten Briefs. In einigen Staaten der USA (z.B. New York) muss die Urkunde vor der Gewinnung der Apostille von einem Bezirksbeamten beglaubigt werden (county clerk). Im Rückblick darauf, dass die Regeln für die Gewinnung der Apostille in jedem Staat der USA anders sein können, ist es nötig die Vorschriften des gegebenen Staates kennenzulernen. Sie müssen sich jedoch damit nicht quälen. Es reicht die Dienste unseres Teams der Professionalen auszunutzen. Wir werden für Sie schnell und zuverlässig die Apostille für jedes beliebiges Dokument einschließlich der beglaubigten Übersetzung in eine fremde Sprache so besorgen, dass die Endurkunde allen notwendigen Forderungen für die Anerkennung im Ausland entspricht. Ihre Dokumente werden so im Ausland ohne Zweifel an deren Echtheit, an der Echtheit des Stempels oder der Unterzeichnung auf dem Dokument anerkannt. Z.B. offizial Website für Apostille Delaware: http://corp.delaware.gov/apost_info.shtml

Formular und Gebühren

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