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Neben der Firmengründung bieten wir auch Übertragung der Gesellschaftsanteile (Aktien), Änderungen der Direktoren und möglicherweise auch andere Veränderungen, z. B. Änderung des Firmennamen, Änderung des Sitzes oder Erhöhung des Gründungskapitals.

Solche Änderungen führen wir in folgenden Länder aus:

– England,
– allen Bundesstaaten der USA,
– Hong Kong,
– Frankreich,
– Polen,
– Tschechien,
– Slowakei,
– Deutschland.

Nach jeder Änderung können wir eine neue Gründungsurkunde sichren und, falls notwendig, ihm mit Apostille verschaffen.

Zu den häufigsten Veränderungen im Unternehmengehören

– Änderung des Firmennamen
– Änderung des Sitzes
– Gegenstand des Unternehmens erweitern oder einschränken
– Änderung der Körperschaft des öffentlichen Rechts
– Änderung der Aktionären
– Änderung persönlicher Daten von den Aktionäre
– Erhöhung oder Verminderung des Gründungskapitals
– Übertragung von Aktien – Eintritt in Liquidation
– Verschmelzungen und Spaltungen

Im Preis inbegriffen sind professionelle Beratung, Erstellung aller notwendigen Dokumente sowie die Anmeldung von Änderungen ins Handelsregister. Der Preis beinhaltet nicht die Notargebühren für die Beglaubigung von Unterschriften.