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Die öffentlichen Dokumente von den slowakischen Behörden, die Anwendung auf den Behörden eines ausländischen Staates Zertifizierung erfordern, wenn ein spezielles Gesetz oder völkerrechtlichen Vertrag nichts anderes vorsieht. Das bedeutet, dass auf dem Gebiet der Slowakischen Republik ausgestellten Dokumenten die Beweiskraft von öffentlichen Urkunden im Ausland haben, auch umgekehrt.

Die Slowakische Republik wird durch die Übereinkommen über die Abschaffung der Legalisa ausländischer öffentlicher Urkunden gebunden. Diese Übereinkommen gilt nur für solche Urkunden, die in einem der teilnehmenden Staaten des Haager Übereikommens ausgefertigt wurden und in zweitem der teilnehmenden Staaten vorgebracht. Vorteil dieses Übereinkommens besteht darin, dass die Urkunden aus der Slowakei brauchen Sie nicht immer zu beglaubigen. Es reicht nur ein einfacher Prozess. Für die Echtheitsbescheinigung der öffentlichen Urkunde im Rahmen des Übereinkommens ist es ausreichend, wenn die benannte Behörde die ein solches Instrument spezifische Zertifizierung unterstützen (das ist die Apostille).

Formular und Gebühren

Wie für die Behörden, die die Apostille erteilen, nach der Konvention kann jeder Vertragsstaat selbst bezeichnen, welche Behörden die Apostille ausgeben können. Slowakische Republik hat die folgenden Behörden und ihre Befugnisse im Bereich „Apostille“ wie folgt identifiziert:

  • Regionale Gerichte der Slowakischen Republik: für durch das Amtsgericht, Notar oder Gerichtsvollzieher innerhalb der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts erteilt Urkunden.
  • Justizministerium der Slowakischen Republik für andere gerichtliche Instrument (oben nicht genannt)
  • Innenministerium der Slowakischen Republik für alle Urkunden in seiner Abteilung ausgestellt, außer denen, deren im Rahmen Bezirksämter fällt.
  • Bildungsministerium der Slowakischen Republik für alle Urkunden in seiner Abteilung ausgestellt (Zeugnisse, Diplome)
  • Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik für alle Urkunden in seiner Abteilung ausgestellt
  • Verteidigungsministerium der Slowakischen Republik für alle Urkunden in seiner Abteilung ausgestellt
  • Bezirksämter für Registry-Dokumente (ausser der Entscheidung über den Zivilstand)
  • Außenministerium der Slowakischen Republik für alle Urkunden in der Slowakischen Republik ausgestellt (Vorstrafen, die Dokumente des Ministeriums für Wirtschaft der Slowakischen Republik, der Handelskammern, der Steuerbehörden, Extrakte aus dem Land, Zertifikate durch staatliche Aufsichtsbehörden und so weiter)

Was das eigentlich? Wenn Sie zum Beispiel Ihre Geburtsschein, Strafregister, Einarbeitung oder eine andere öffentliche Urkunde in den Staaten des Haager Übereinkommens benutzen möchten, ist es nicht mehr nötig, diese Urkunde in mehreren Stufen zu beglaubigen. Es reicht nur, dass Ihre Echtheit dank der Apostille durch die oben genannten Behörden beglaubigen wird. Wenn ein Dokument die Apostille erhaltet, dann ist die Beglaubigung zu Ende und dieses Dokument oder diese Urkunde kann in den Staaten des Haager Übereinkommens verwendet werden.

Formular und Gebühren

Wie Sie schon vielleicht bemerkt haben, Auswahl der Behörden hängt von der Art der Urkunde ab. Das kann Sie aber überhaupt nicht stören. Bitte kontaktieren Sie unser Team von Fachleuten, der alles für Sie ausführt. Die Apostille machen wir schnell und zuverlässig, dazu bieten wir auch die Übersetzung der Urkunde in die fremde Sprache, also das Ergebnis wird alle Anforderungen erfüllen. Füllen Sie einfach unser Bestellformular.

Formular und Gebühren

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