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Die Nutzung der öffentlichen Urkunde, die von dem Vereinigtem Königreich Großbritannien und Nordirland ausgestellt wurde, im Ausland beansprucht in den meisten Fällen deren Beglaubigung von den kompetenten Ämtern, was oft sehr langwierig und manchmal auch finanziell anspruchsvoll sein kann. Damit, dass das Vereinigte Königreich dem Haager Abkommen über die Aufhebung der Forderung an die Beglaubigung der ausländischen öffentlichen Urkunden beigetreten ist, das am 5. Oktober 1961 in Haag aufgenommen wurde, hat sich der ganze Prozess der Legalisierung vereinfacht und für die Nutzung der öffentlichen Urkunde in einem anderem Signatarstaat des Abkommens genügt, wenn es mit der Apostille versehen wird. Die Apostille ist die von dem kompetenten Staatsorgan ausgestellte Klausel, damit die Glaubwürdigkeit der Unterschrift, der Funktion der Person, die die Urkunde unterzeichnet hat, und eventuell die Echtheit des Siegels oder Stempels auf der Urkunde beglaubigt wird. Mit der Apostille können alle öffentlichen Urkunden mit einem persönlichen Inhalt versehen werden, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, der Trauschein, das Urteil über die Scheidung, der Totenschein usw., sowie die Dokumente mit einem Handelsinhalt, wie die Urkunde über die Registrierung der Schutzmarke, der Gewerbeschein oder der Auszug aus dem Handelsregister.

Formular und Gebühren

Legalisation Office of the Foreign & Commonwealth Office

Das zu der Apostillierung berechtigte Organ ist Legalisation Office of the Foreign & Commonwealth Office mit der Kraft für das ganze Königreich. Wenn Sie zum Beispiel eine Handelsgesellschaft in England haben und dafür ein Bankkonto in der Slowakei eröffnen wollen, sollen Sie in der slowakischen Bank Certificate of Good Standing vorlegen. Dieses Zertifikat wird jedoch ohne die Beglaubigung nicht akzeptierbar, darum sollen Sie sich zuerst an Legalisation Office wenden, wo sie das Certificate of Good Standing mit der Apostille bescheinigen. Nachfolgend wird die Urkunde auch in der Slowakei oder in jedem beliebigen Staat des Abkommens akzeptierbar. Sie müssen sich jedoch mit der Besorgung der Apostille nicht quälen, denn es reicht die Dienste unseres Teams der Professionalen auszunutzen. Wir werden für Sie schnell und zuverlässig die Apostille für jedes beliebiges Dokument einschließlich der beglaubigten Übersetzung in eine fremde Sprache so besorgen, dass die Endurkunde allen notwendigen Forderungen für die Anerkennung im Ausland entspricht. Ihre Dokumente werden so im Ausland ohne Zweifel an deren Echtheit, an der Echtheit des Stempels oder der Unterzeichnung auf dem Dokument anerkannt.

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