Möglichkeiten der Einreichung des internationalen Patents

Wenn ihr die Erfindung im Ausland anmelden möchtet, müsst ihr eine nationale Patentanmeldung, internationale PCT-Anmeldung oder europäische Patentanmeldung verwenden. Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des industriellen Eigentums ist dann ein solches Dokument, das dem Antragsteller ein Vorzugsrecht gibt, falls er eine Patentanmeldung schon in Deutschland eingereicht hat. Das Vorzugsrecht der in Deutschland eingereichten Patentanmeldung  wird in solchem Fall zugegeben, wenn Zeitraum von 12 Monaten ab dem Anmeldetag in Deutschland eingehalten wird.

Nationale Patentanmeldungen

Nationale Patentanmeldung dient für solchen Antragsteller, dessen Erfindungen auf dem Gebiet eines bestimmten fremden Landes genutzt werden und die ein Interesse haben, ihre Erfindung zu schützen. Das Verfahren über nationale Patentanmeldung läuft an allen Patentämtern fast gleich ab. Erstens muss man den Patentschutz und Kopie der Erfindung in der entsprechenden Sprache verlangen. Dann zahlt der Antragsteller die Gebühren und wählt einen Vertreter, der ihn im Verfahren vor dem zuständigen Patentamt vertreten wird.

Patentierung mithilfe der europäischen Patentanmeldung

Die europäische Patentanmeldung dient für diejenigen Antragsteller, die davon ausgehen, dass ihre Erfindungen auf dem Gebiet von zwei oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) verwendet werden, oder die Interesse haben, ihre Erfindung in diesen Ländern zu schützen. Die Anmeldung wird ans entsprechende Amt oder ans Europäische Patentamt eingereicht. Die Europäische Patentorganisation besteht an 1.10.2010 aus 38 Mitgliedstaaten: Slowakische Republik, Tschechische Republik, Albanien, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Kroatien und Serbien, Irland, Island , Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Monaco, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowenien, Großbritannien, Spanien, Schweden, die Schweiz und die Türkei. Im Fall der europäischen Patentanmeldung gibt es jedoch auch die Ausnahmen, wann man den Patentschutz in den Nichtmitgliedstaaten der EPO  verlangen darf. Derzeit gilt es für Bosnien und Herzegowina, Montenegro, die zusammen die sogenannte „System der Erweiterung“ bilden.

Das Formular und die Anforderungen der europäischen Patentanmeldung

Das Antragsformular für die europäischen Patentschutz darf man kostenlos an den deutschen Patentämtern oder auch beziehungsweise elektronisch erhalten.

In Bezug auf die Sprache des Formulars, man muss die Anmeldung auf offiziellen Sprachen der EPO, das heißt auf Englisch, Französisch, Deutsch usw.

Patent Cooperation Treaty

Internationale Patentanmeldung PCT

PCT, Englisch Patent Cooperation Treaty, ermöglicht dem Antragsteller, einen internationalen Patentschutz in allen PCT-Mitgliedsstaaten zu verlangen. Sowie kann der Antragsteller ein nationales/regionales Patent erwerben. PTC wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO in Genf verwaltet. Die internationale Anmeldung kann jeder deutsche Bürger oder eine Person, die in Deutschland Residenz hat, einreichen.

Das Formular, die Anforderungen und die Einreichung von PCT

PCT muss an eine solcher Behörden zustellen: Amt für geistiges Eigentum in Berlin, internationales Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf oder elektronisch kostenlos über die OLF-Software. Bei der elektronischen Einreichung ist die Unterschrift durch eine Smart-Card erforderlich. Diese Karte wird vom Europäischen Patentamt erteilt. Formal muss die Anmeldug in Englisch, Deutsch und Französisch abgeschlossen sein. Wenn die Anmeldung in anderer Sprache geschrieben wird, muss man die Übersetzung ins genannten Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch) liefern, und zwar innerhalb eines Monats nach der Einreichung der internationalen Anmeldung.

Verfahren der internationalen Anmeldung

Nach der Einreichung der PCT folgt das Verfahren der internationalen Anmeldung, die aus zwei gut definierten Phasen besteht, und zwar aus der internationalen Phase des Verfahrens und der nationalen Phase des Verfahrens.

  • Internationale Phase des Verfahrens

Die Institutionen verarbeiten innerhalb von 18 Monaten ab der Einreichung einer internationalen Anmeldung einen Bericht und ein Gutachten. Es wird dann zusammen mit dem PCT veröffentlicht werden. Je nach dem Bericht und Gutachten kann sich der Antragsteller entscheiden, welcher der Mitgliedstaaten das Verlangen des nationalen oder regionalen Patents einreicht. Überbrückungszeit zwischen Priorität und Eintritt in die nationale / regionale Phase beträgt 30 Monate. Die Staaten, die ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht im Einklang mit dem PCT haben, beträgt diese Zeit 20 Monate. Man kann diese Zeit noch bis 30 Monate verlängern, wenn der Antragsteller während 19 Monate nach der Priorität das Formular PCT / IPEA / 401 einreicht und die verbundenen Gebühren zählt in und übergab Formblatt PCT / IPEA /.

  • Nationale Phase des Verfahrens

In der zweiten Phase des Verfahrens muss der Antragsteller das Folgende erfüllen:

  1. Erfüllung der nationalen Bedingungen des ausgewählten Staats;
  2. Zahlung der nationalen Gebühren des ausgewählten Staats;

Wahl der Vertreter für das Verfahren mit dem nationalen/regionalen Amt