Registrierung des Patents und Gebrauchsmusters

  1. Verlauf

Wenn ihr eine Patentanmeldung einreicht, muss ein Patentamt zusätzlich zu den Prüfungsformalitäten auf prüfen, ob eure Erfindung ausnutzbar in der Industrie ist und ob das Patent wirklich vom Erfinder ausgedacht wurde (d.h. Prüfung der Patentierbarkeit). Diese Feststellung wird auf der Grundlage der Patentforschungsrecherche  durchgeführt. Das Patentamt vergleicht das Objekt in der Patentanmeldung und Objekte, die in den Dokumenten und Publikationen weltweit zu finden sind. Aufgrund dieser Forschung darf das Patentamt die Patentanmelden entweder annehmen oder ablehnen. Bestätigung des Patents besteht aus der Patenterteilung, der Entscheidung über die Annahme des Patents und aus dem Auszug aus dem Patentenregister.

Wenn es ums Gebrauchsmuster geht, stellt das Amt in keiner Weise fest, ob es sich um eine neue Erfindung handelt oder nicht. Nur korrekt ausgefüllte und formale Anmeldungsbestandteile werden überprüft, auch ob die technische Lösung nicht aus dem Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen ist, oder ob die Lösung industriell nützlich ist (d.h. Die Registrierung der Gebrauchsmusterfähigkeit). Laut Untersuchungsergebnissen wir die Anmeldung mit der Recherche veröffentlicht, abgelehnt oder gestoppt. Eine Bescheinigung ist die Registrierung von Industriedesign und eine Auszug aus dem Gebrauchsmusterregister.

  1. Dauer

Die Dauer des Patentanmeldungsverfahrens wird von der Frist der Einreichung des Gesamtüberprüfungsverlangens beeinflusst. Diese Frist ist 36 Monate nach der Anmeldungseinreichung. Darüber hinaus wird sie auch von der Gesamtüberprüfung beeinflusst, denn diese Überprüfung zeitgemäß anstrengender ist als die Gebrauchsmusterüberprüfung (im solchem Fall muss man keine Gesamtüberprüfung durchführen).

  1. Veröffentlichung

Die Erfindungen und technische Lösungen, auf die die Patentanmeldung sowie Gebrauchsmusteranmeldung eingereicht wird, werden in vollem Umfang auf der Website des Amtes und in der Bibliothek der Patente veröffentlicht. Dank dieser Veröffentlichung kann die Öffentlichkeit alle Informationen darüber noch  bevor der eigentlichen Entscheidung über Patent oder Gebrauchsmuster erkennen. Die Veröffentlichung der Patentanmeldung bis 18 Monaten ab dem Tag der Priorität gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es der Antragsteller verlangt, kann die Veröffentlichungsdauer noch kürzer sein. Nach der Veröffentlichung kann jede Person ihre Kommentare über die Patentierbarkeit vorlegen.

Die Veröffentlichungsdauer des Gebrauchsmusters hängt von der Qualität der erforderlichen Unterlagen ab. Das Gebrauchsmuster wird nach einer Untersuchung der Registrierungsfähigkeit veröffentlicht, die übliche Dauer beträgt sechs Monate. Den Einwand gegen das Amt kann jedermann innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung einreichen.

  1. Gültigkeitsdauer

Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung, falls die Gebühren regelmäßig gezahlt wurden. Die Zahlung von Jahresgebühren wird vom Patentamt nicht aktiv verlangt.

Das Gebrauchsmuster ist für vier Jahre gültig, man kann diese Zeit noch zweimal um weitere 3 Jahre aufgrund der Zahlung und Anfrage verlängern. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahren ab dem Anmeldetag. Das Patentamt sendet euch die Informationen über das bevorstehende Ende der Gültigkeitsdauer und über die Möglichkeit einer Verlängerung.

  1. Gebühren

Die Gebühren für Patentschutz für den Zeitraum von vier Jahren etwa zehnmal höher als die Gebühren für Gebrauchsmusterschutz. Die Gebühren für zehn Jahre sind im Fall eines Patentschutzes etwa dreimal höher als die Gebühren für Gebrauchsmusterschutz. Im Fall der Nichtzahlung für den Patentschutz oder den Gebrauchsmusterschutz kann man auch eine Möglichkeit an eine Verlängerung der Frist von sechs Monaten ab Fälligkeit der Gebühr verwenden. In diesem Fall erhöht sich die Zahlung ums Zweifach.

  1. Patent oder Gebrauchsmuster?

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften ist es möglich, die Vorteilen des Patents und Gebrauchsmusters gemeinsam nutzen. Der Antragsteller muss in diesem Fall  beide Anmeldungen zur gleichen Zeit einreichen. Bei der Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung erhaltet ihr ein Zertifikat innerhalb von einer sehr kurzen Zeit, ihr könntet also den Schutz Ihrer Erfindung noch bevor der Patenterteilung nutzen. Nachdem euch ein Patent erteilt wird, könntet ihr als Eigentümer des Patents entscheiden, ob ihr auch die Zeit für Gebrauchsmuster verlängern möchten. Wenn euch ein Patent nicht erteilt wird, bleibt euch nur das Gebrauchsmuster. Eine weitere Möglichkeit ist es, von der Patentanmeldung in eine Gebrauchsmusteranmeldung zu wechseln. Das kann man in solchen Fällen nutzen, wenn die Patentanmeldung gestoppt oder abgelehnt wurde, beziehungsweise wenn man nicht rechtzeitig eine vollständige Untersuchung verlangt hat. Der Wechsel von der Gebrauchsmusteranmeldung in eine  Patentanmeldung ist möglich, z.B. wenn eurer Meinung nach der Gebrauchsmusterschutz nicht genügend ist.